Archiv: April 2019

Dauerbrenner Kassenführung

24.04.2019 Aktuelles, Informationen

In einem aktuellen Merkblatt befasst sich die OFD Karlsruhe mit den Anforderung an die Kassenführung durch Unternehmen. Das Merkblatt ist deshalb von Interesse, weil es die Sicht der Finanzverwaltung auf die grundsätzlichen Anforderungen an die Kassenführung aufzeigt.

Wir empfehlen Unternehmern prinzipiell, mit diesem Thema sensibel umzugehen, auch wenn es sich hinsichtlich der formalen Anforderungen als lästig erweist. Hohe formale Anforderungen werden von den Finanzämtern gern zum Anlass genommen, im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Ergebnissen gelangen zu können. Oft sind die nachfolgenden steuerlichen Auswirkungen weitreichend, gehen teilweise über die reinen steuerlichen Auswirkungen hinaus und werden nicht selten von der Verfolgung im Rahmen von Steuerstraftaten begleitet. Selbst, wenn es gelingt, diese Ergebnisse im Rahmen von außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren später aus der Welt zu schaffen, braucht das nicht selten Jahre bis zum Erfolg.

Deshalb sollten die Grundsätze der ordnungsmäßigen Kassenführung ernst genommen werden. Gern beraten wir Sie in dieser Angelegenheit.

Zum Merkblatt der OFD Karlsruhe siehe u.a. Link.

Kassenführung OFD Karlsruhe

Das Merkblatt befasst sich mit

  • dem Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht und den Ausnahmen davon,
  • offenen Ladenkassen,
  • der Verfahrensdokumentation,
  • dem Datenzugriff,
  • der Kassen-Nachschau und
  • welche Folgen Mängel der Kassenführung haben

 

Formale Rechnung als Voraussetzung für Vorsteuerabzug?

12.04.2019 Aktuelles, Informationen

Mit dem Urteil vom 21.11.2018 – C-664/16 – vertritt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Auffassung, dass die Vorlage von Rechnungen für den Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich ist. Die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, verstoße gegen den Neutralitätsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es genüge, wenn durch objektive Nachweise belegt wird, dass die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsrechts erfüllt sind. Dies ist dann erfüllt, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer von einem anderen Unternehmen eine Leistung empfangen hat, die er für Zwecke zu besteuernder Ausgangsumsätze verwendet.

Die Auslegung des BFH geht dabei weit. Für den Vorsteuerabzug genügen danach auch Unterlagen, die sich im Besitz des Liefernden befinden. Der Steuerpflichtige muss danach also keine Unterlagen vorweisen, die an ihn selbst adressiert sind.

Da die deutsche Finanzverwaltung für den Vorsteuerabzug bislang stets den Besitz einer den formalen Anforderungen gerecht werdenden Rechnung als zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug fordert, das nach diesem Urteil aber nicht mehr haltbar ist, bleibt die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten.

Wir empfehlen nun aber nicht, künftig für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs auf den Nachweis durch eine den formalen Anforderungen genügende Rechnung zu verzichten. Diesen Verzicht sollten momentan wg. des Fortgangs der Rechtsentwicklung nur Unternehmer wagen, die genügend sportlichen Ehrgeiz mitbringen, den ungewissen Ausgang langwieriger Finanzrechtsstreitigkeiten und das Risiko eines eventuellen Unterliegens mit weitreichenden Folgen tragen zu wollen.

 

 

Jahresabschlussseminar 2018

11.04.2019 Aktuelles, Veranstaltungen

Wie in jedem Jahr haben wir auch im Jahre 2018 unser jährliches Jahresabschlussseminar gemeinsam mit unseren Mandanten und Mitarbeitern in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung in Chemnitz durchgeführt. Wir haben diese Veranstaltung zum Anlass genommen, im Rahmen eines get together in angenehmer Atmosphäre neben der Erörterung fachlicher Seminarthemen mit unseren Mandanten in den Austausch zu treten. Schwerpunktthemen des Seminars waren die Unternehmensnachfolge, Kassennachschau und Verfahrensdokumentation, Meldepflichten zum Transparenzregister sowie die Going-Concern-Prüfung im Rahmen von Jahresabschlüssen. Als Referenten für die Veranstaltung konnten wir Herrn Steuerberater Marcel Jung vom Lehrgangswerk Haas gewinnen. Im Nachgang zu den Fachthemen konnte uns im Rahmenprogramm Herr David Badock Eindrücke zum Thema Stressbewältigung im Alltag durch Aufmerksamkeit vermitteln. Das Seminarskript kann mit einem Klick auf den u.a. Link geöffnet werden.

JAS 2018