Vorläufigkeitskatalog – Krankheitskosten

04.09.2013 Informationen

Die Finanzverwaltung hat den sog. Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung ergänzt (BMF, Schreiben v. 29.8.2013 – IV A 3 – S 0338/07/10010).

Damit erübrigt sich die Notwendigkeit, dass wir, wie bisher praktiziert, um unseren Mandanten die ggf. günstigere Rechtsanwendung offen zu halten, gegen Einkommensteuerbescheide im Punkt Krankheitskosten Einspruch einzulegen. Sollte die Rechtsprechung zu einer für unsere Mandanten günstigen Regelung gelangen, werden die betreffenden Bescheide zu ihren Gunsten geändert.

 

 

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