Nachzahlungszinsen auf Steuernachforderungen verfassungswidrig?
Bei verschiedenen Finanzgerichten sind gegen die Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer mit einem Zinssatz von 6 % p. a. Verfahren anhängig. Zur Begründung wird angeführt, dass die vom Gesetzgeber zu Grunde gelegte Typisierung möglicherweise anzupassen ist, wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse ändern. Begründet wird dies mit dem derzeitigen Zinsniveau am Kapitalmarkt.
Es soll allerdings unsererseits darauf hingewiesen werden, dass diese Nachzahlungszinsen keinen Strafcharakter tragen, sondern lediglich dem Ausgleich von Liquiditätsvor-/oder -nachteilen dienen. Nachzahlungszinsen fallen auch auf durch das Finanzamt erfolgende Steuererstattungen an, sofern, wie auch bei den Nachzahlungen durch den Steuerbürger, die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht sind.
Klagen anhängig: FG Düsseldorf, 12 K 2497/12, und FG München, 2 K 2373/12