Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

12.10.2013 Informationen

Am Niedersächsischen Finanzgericht ist in Sachen Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ein Verfahren anhängig, das mit einer erneuten Vorlage an das Bundesverfassungsgericht enden könnte. Der Solidaritätszuschlag darf als Sonderabgabe nur zeitlich befristet erhoben werden. Das Gesetz gilt jedoch bereits seit 1995 und beinhaltet keine zeitliche Beschränkung.

Ein Aktenzeichen für dieses Verfahren ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Wir empfehlen, unter Bezugnahme auf dieses Verfahren gegen Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide Einspruch einzulegen.

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