Veräußerungsverluste nach § 23 Einkommensteuergesetz
Kapitalanleger haben häufig noch Veräußerungsverluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer (also vor 2009), die steuerlich verrechenbar sind.
Kapitalanleger haben häufig noch Veräußerungsverluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer (also vor 2009), die steuerlich verrechenbar sind.